Der Energieausweis
In Deutschland sind Energieausweise für Neubauten schon seit 2002 Pflicht.
Mit der EnEV 2007 wurden erstmals Bestandsgebäude einbezogen.
Seit 2014 ist der Energieausweis ein Pflichtdokument bei Vermietung und Verkauf von Wohn- und Nichtwohngebäuden und muss spätestens ab der ersten Besichtigung vorliegen.
Wer seine Wohnung oder sein Haus selbst bewohnt und es nicht verkaufen oder neu vermieten will, braucht keinen (neuen) Ausweis.
Auch bei Nutzflächen von weniger als 50 Quadratmetern wird der Ausweis nicht verlangt. Von der Ausweispflicht ausgenommen sind auch denkmalgeschützte Gebäude.
Neue Regeln für Energieausweise!
Seit dem 01.05.2021 gelten die verschärften Regeln für Energieausweise von bestehenden Wohngebäuden. Neu ausgestellte Nachweise müssen jetzt zusätzliche Angaben zur energetischen Bewertung der Immobilien enthalten – dazu gehören auch Angaben zur Höhe der Treibhausgas- (CO2) Emissionen. Relevant sind die Änderungen auch für Energieausweise, die im Jahr 2011 oder früher ausgestellt worden sind, da die Nachweise nur zehn Jahre lang gültig sind.
Der Ausweis (oder eine Kopie) muss vorgelegt werden, wenn ein beheiztes und dauerhaft genutztes Gebäude neu vermietet, verkauft oder verpachtet wird.
Gesetzliche Grundlage ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das am 01.11.2020 in Kraft getreten ist.
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?
Welcher Energieausweis für Sie der Richtige ist, können Sie durch einen Klick auf den Banner „Energieausweis“ dem Erklär-Video entnehmen.
Hier bekommen Sie alle Fragen rund um den Energieausweis beantwortet, und können diesen auch gleich für Ihr Gebäude beantragen.
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Weitere InformationenFür Verkäufer (kostenlos) und Vermieter die uns mit der Vermittlung ihrer Immobilie beauftragen erstellen wir auf Wunsch den Energieausweis.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.