Der Energieausweis bei Verkauf und Vermietung

Der Ener­gie­aus­weis

In Deutsch­land sind Ener­gie­aus­wei­se für Neu­bau­ten schon seit 2002 Pflicht.
Mit der EnEV 2007 wur­den erst­mals Bestands­ge­bäu­de ein­be­zo­gen.

Seit 2014 ist der Ener­gie­aus­weis ein Pflicht­do­ku­ment bei Ver­mie­tung und Ver­kauf von Wohn- und Nicht­wohn­ge­bäu­den und muss spä­tes­tens ab der ers­ten Besich­ti­gung vor­lie­gen.

Wer sei­ne Woh­nung oder sein Haus selbst bewohnt und es nicht ver­kau­fen oder neu ver­mie­ten will, braucht kei­nen (neu­en) Aus­weis.
Auch bei Nutz­flä­chen von weni­ger als 50 Qua­drat­me­tern wird der Aus­weis nicht ver­langt. Von der Aus­weis­pflicht aus­ge­nom­men sind auch denk­mal­ge­schütz­te Gebäu­de.

Neue Regeln für Ener­gie­aus­wei­se!

Seit dem 01.05.2021 gel­ten die ver­schärf­ten Regeln für Ener­gie­aus­wei­se von bestehen­den Wohn­ge­bäu­den. Neu aus­ge­stell­te Nach­wei­se müs­sen jetzt zusätz­li­che Anga­ben zur ener­ge­ti­schen Bewer­tung der Immo­bi­li­en ent­hal­ten – dazu gehö­ren auch Anga­ben zur Höhe der Treib­haus­gas- (CO2) Emis­sio­nen. Rele­vant sind die Ände­run­gen auch für Ener­gie­aus­wei­se, die im Jahr 2011 oder frü­her aus­ge­stellt wor­den sind, da die Nach­wei­se nur zehn Jah­re lang gül­tig sind.

Der Aus­weis (oder eine Kopie) muss vor­ge­legt wer­den, wenn ein beheiz­tes und dau­er­haft genutz­tes Gebäu­de neu ver­mie­tet, ver­kauft oder ver­pach­tet wird.

Gesetz­li­che Grund­la­ge ist das Gebäu­de­en­er­gie­ge­setz (GEG), das am 01.11.2020 in Kraft getre­ten ist.

Bedarfs­aus­weis oder Ver­brauchs­aus­weis?

Wel­cher Ener­gie­aus­weis für Sie der Rich­ti­ge ist, kön­nen Sie durch einen Klick auf den Ban­ner „Ener­gie­aus­weis“ dem Erklär-Video ent­neh­men.

Hier bekom­men Sie alle Fra­gen rund um den Ener­gie­aus­weis beant­wor­tet, und kön­nen die­sen auch gleich für Ihr Gebäu­de bean­tra­gen.

Zum Schutz Ihrer per­sön­li­chen Daten ist die Ver­bin­dung zu energieausweis-vorschau.de blo­ckiert. Mit dem Laden der Inhal­te wer­den ggf. Coo­kies auf Ihrem Gerät gespei­chert und Daten an energieausweis-vorschau.de gesen­det. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen und Änderungs­möglichkeiten fin­den Sie in unse­rer Daten­schutz­er­klä­rung und der von energieausweis-vorschau.de.

Inhalt laden

Für Ver­käu­fer (kos­ten­los) und Ver­mie­ter die uns mit der Ver­mitt­lung ihrer Immo­bi­lie beauf­tra­gen erstel­len wir auf Wunsch den Ener­gie­aus­weis.

Wir wün­schen Ihnen viel Erfolg.

Vergleichen