Hono­rar

Wir ori­en­tie­ren uns nicht am ermit­tel­ten Ver­kehrs­wert der Immo­bi­lie aus dem sich dann unse­re Hono­rar­rech­nung ergibt.

Wir ver­ein­ba­ren mit Ihnen anhand des Bewer­tungs­an­las­ses, der Objekt­grö­ße und des Schwie­rig­keits­gra­des vor Beauf­tra­gung ein pau­scha­les Hono­rar zum Fest­preis. So erle­ben Sie kei­ne Über­ra­schun­gen.

Der Umfang einer Bewer­tung hängt im Wesent­li­chen davon ab, für wel­chen Anlass die Bewer­tung benö­tigt wird.

Muss es ein gerichts­fes­tes ″Gut­ach­ten″ sein, oder reicht eine ″Markt­wert­ex­per­ti­se″ oder ″Wert­aus­kunft″ aus?
Hier gibt es meh­re­re Abstu­fun­gen die sich auf das Hono­rar aus­wir­ken. Ins­ge­samt bie­ten wir drei ver­schie­de­ne Aus­füh­run­gen an.

Soge­nann­te Kurz­gut­ach­ten (Wert­aus­kunft) bie­ten wir bereits ab 450,- Euro an.

Für Ver­käu­fer die uns auch mit dem Ver­kauf ihrer Immo­bi­lie beauf­tra­gen, fer­ti­gen wir kos­ten­frei eine Markt­wert­ex­per­ti­se im Wert von 695,- Euro an.

 

Stun­den­satz:
Sämt­li­che Leis­tun­gen kön­nen auch ein­zeln für ein Stun­den­ho­no­rar in Höhe von 95,00 Euro in Anspruch genom­men wer­den (z.B. für Objekt­be­sich­ti­gung durch Sach­ver­stän­di­gen, Flä­chen und Raum­in­halts­be­rech­nun­gen mit und ohne Auf­maß etc.).

Anfahrt:
Bei Anfahrts­we­gen von mehr als 15 km (ein­fa­che Fahrt) wird die Fahr­zeit mit dem Stun­den­ho­no­rar in Rech­nung gestellt.

All­ge­mein:
Die ange­ge­be­nen Prei­se für Wert­ermitt­lun­gen gel­ten unter der Vor­aus­set­zung, dass Bau­plä­ne, Wohn­flä­chen­be­rech­nung /​ Brut­to­raum­in­halts­be­rech­nun­gen vom Auf­trag­ge­ber gelie­fert wer­den kön­nen.

Vor Auf­trags­er­tei­lung klä­ren wir Sie ger­ne vor­ab in einem unver­bind­li­chen Gespräch über den Ablauf und die Kos­ten auf.
Die hier genann­ten Prei­se ver­ste­hen sich inkl. der gesetz­li­chen Mehr­wert­steu­er.

Neh­men auch Sie Kon­takt mit uns auf, wir freu­en uns auf Sie.

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