Leistungen für Verkäufer
Wir bieten Ihnen besten Service: kompetent, transparent und persönlich.
Ganz gleich, ob Sie eine Villa, ein Haus oder eine Wohnung verkaufen möchten – bei uns sind Sie immer in besten Händen. Wir kümmern uns um die komplette Abwicklung – vom ersten Kennenlernen über die Bewertung und Vermarktung bis zum Notartermin. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir ein individuelles Vermarktungskonzept, erstellen anschließend hochwertige Verkaufsmaterialien für Ihre Immobilie und informieren Sie kontinuierlich über den aktuellen Stand. Kurz: Wir setzen alles daran, dass Ihr Verkauf ein voller Erfolg wird!
Ab sofort bieten wir privaten Immobilienverkäufern und Käufern unsere gesamte Dienstleistung uneingeschränkt für je 1,79 Prozent des Kaufpreises an (inkl. MwSt.).
Das Angebot bezieht sich nur auf die vom Maklerrecht betroffenen Immobilienarten für „Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen“.
Information über das neue Gesetz zur Teilung der Makler-Courtage
Das wichtigste vorweg: Das neue Gesetz gilt nur für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen!
Seit dem 23.12.2020 greift eine Neuregelung der Provision von Maklern, die umgangssprachlich auch als Bestellerprinzip beim Immobilienverkauf bezeichnet wird.
Jedoch ist die Neuregelung der Maklerprovision beim Kauf kein „Bestellerprinzip“ in der eigentlichen Bedeutung, denn es zahlt nicht allein der (erste) Auftraggeber wie z.B. bei der Vermietung. Stattdessen werden die Maklergebühren künftig in der Regel in einem 50:50-Verhältnis zwischen den Parteien aufgeteilt. Andere Varianten sind jedoch auch weiterhin möglich.
Das neue Maklerrecht ist Festgeschrieben in der Neuregelung §§ 656a-656d BGB, und ist nicht zu verwechseln mit dem seit 2015 geltenden Bestellerprinzip bei der Vermietung.
Denn nur bei der Vermietung gilt seit dem 01.06.2015 für Wohnmietverträge „wer bestellt, der bezahlt“. Normiert ist die Regelung in § 2 Abs. 1a Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermittG).
Bisher gelten für Maklerverträge beim Immobilienverkauf keine besonderen Formvorschriften. So kann ein Maklerauftrag auch mündlich zustande kommen, wenn ein Eigentümer einen Makler bittet, seine Immobilie für ihn zu verkaufen und der Makler dieses zusagt.
Auch durch sogenanntes konkludentes – also schlüssiges – Verhalten kann ein Maklervertrag bisher wirksam werden. Ein solches Verhalten liegt vor, wenn eine Partei ihren Willen nonverbal ausdrückt und die andere Partei daraus auf einen Rechtsbindungswillen schließen kann. Beim Maklervertrag ist das der Fall, wenn der Interessent die Dienste des Maklers in Kenntnis einer eigenen Provisionsverpflichtung bewusst in Anspruch nimmt.
Was ändert sich zukünftig beim Kauf/Verkauf von Immobilien?
Das wichtigste in Kürze
- Regelung gilt nur für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen
Das Gesetz gilt nur für Maklerverträge, die im Zuge der Vermittlung von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen abgeschlossen werden, diese dürfen allerdings auch vermietet sein. Es gilt NICHT für Verkäufe von Mehrfamilienhäusern, unbebauten Grundstücken und Gewerbeimmobilien. - Keine Provisionsfreie Tätigkeit mehr für den Verkäufer
Nach Inkrafttreten des Gesetzes kann ein Makler für den Immobilienverkäufer nicht mehr provisionsfrei tätig sein und die Courtage vollständig dem Käufer berechnen. Würde er dies dennoch tun, würde er leer ausgehen, denn es gilt gemäß § 656c BGB: „Vereinbart der Makler mit einer Partei des Kaufvertrags, dass er für diese unentgeltlich tätig wird, kann er sich auch von der anderen Partei keinen Maklerlohn versprechen lassen. (…)“ - Neuregelung der Maklerprovision gilt nur für Verkäufe an Verbraucher
Das Gesetz gilt nur für Immobilienverkäufe, bei denen der Käufer ein Verbraucher ist, NICHT für Immobilienkäufe von Unternehmern. - Der Maklervertrag bedarf der Textform
Zudem muss der Maklervertrag sowohl mit Verkäufer als auch Käufer in Textform geschlossen werden, also etwa per E‑Mail, Fax oder SMS. Rein mündliche Absprachen oder konkludentes – schlüssiges – Handeln reicht für den Vertragsschluss nicht mehr aus.
Drei Möglichkeiten, die Provision von Maklern zu regeln
- Doppelprovision
Ein Makler kann ab dem 23.12.2020 von vorneherein einen Vertrag sowohl mit Verkäufer als auch Käufer schließen und eine Doppelprovision vereinbaren. Die Maklergebühren müssen dann für beide Parteien gleich hoch ausfallen (§ 656c BGB). Verabredet der Makler also mit dem Verkäufer etwa eine Provision von drei Prozent, ist er auch gegenüber dem Käufer auf drei Prozent festgelegt. Würde ein Makler nach dem 23.12.2020 für einen Verkäufer provisionsfrei sein, wie bisher z. B. in Hessen, Hamburg oder Berlin üblich, könnte er auch vom Käufer keine Courtage verlangen – eben weil er die Parteien nur in gleicher Höhe zu Provisionszahlungen verpflichten kann. Eine Reihenfolge der Zahlungsverpflichtung gibt es in diesem Fall nicht, der Verkäufer muss also auch nicht zuerst seinen Anteil an der Courtage zahlen. - Die Abwälzung
Nur eine Partei schließt mit dem Makler einen Vertrag ab, in der Regel der Verkäufer, und verpflichtet sich, die volle Provision von z. B. fünf Prozent zzgl. Mehrwertsteuer zu übernehmen. Im Nachgang „wälzt“ der Verkäufer jedoch einen Teil der Provision auf den Käufer ab. Dann verpflichtet sich der Käufer z. B. im Kaufvertrag im Rahmen eines selbstständigen Provisionsversprechens gemäß § 328 BGB 2,5 Prozent der Provision zu übernehmen. Er kann maximal die Hälfte der Provision übernehmen. D. h. der Verkäufer könnte etwa auch vier Prozent tragen und der Verkäufer ein Prozent. Bei dieser Variante muss der Verkäufer seinen Anteil zuerst zahlen und dies nachweisen, dann erst muss auch der Käufer zahlen (§ 656d BGB). - Eine Partei trägt die volle Provision des Maklers
Auch nach dem 23.12.2020 gibt es keinen „Zwang“ zur Doppelprovision, so dass auch nur eine Partei die volle Maklercourtage tragen kann – und zwar in zwei Varianten:
Makler und Verkäufer vereinbaren eine reine Innenprovision, der Verkäufer zahlt also gänzlich die Courtage von z. B. fünf Prozent des Kaufpreises plus Mehrwertsteuer.
Auch eine reine Außenprovision ist zulässig, wenn der Käufer einen provisionspflichtigen Suchauftrag erteilt und der Makler zu diesem Zeitpunkt das spätere Kaufobjekt noch nicht akquiriert hat bzw. an der Hand hatte.
Sie möchten Ihre Immobilie sicher verkaufen?
Um Ihnen direkt bestmöglich weiterhelfen zu können, empfehlen wir Ihnen folgende Daten bei der Kontaktaufnahme mit uns bereitzuhalten:
- Immobilienart
- Baujahr
- Fläche und Zimmer
- Grundriss
- Ausstattung
- Lage der Immobilie
- Preisvorstellung
Oder füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.
Sie erreichen uns unter: 06257 504 6 746
Unsere Leistung im Verkauf
- Beratungsgespräch mit dem Verkäufer
- Ausführliche Objektbesichtigung
- Aufnahme aller verkaufsrelevanten Objektdaten
- Kostenlose Beschaffung relevanter Objektunterlagen (z.B. Liegenschaftskarte, Baulastenauszug etc.)
- Erstellung einer objektiven Immobilienbewertung durch zert. Sachverständigen
- Zweites Beratungsgespräch zur Vorstellung der Immobilienbewertung
- Erstellung des Energieausweises (falls nicht vorhanden)
- Erstellung repräsentativer Fotos
- Aufarbeitung der Grundrisse; falls nicht vorhanden Aufmaß vor Ort (durch CAD-Zeichner)
- Erstellung eines aussagefähigen Exposees
- Objekt Offerierung
- Organisierung und Durchführung von Besichtigungsterminen
- Bonitätsprüfung von Interessenten
- Termin zur Vorstellung von Kaufinteressenten mit dem Verkäufer
- Zusammenfassung aller kaufvertragsrelevanter Daten und Übermittlung an den Notar zur Erstellung des Kaufvertragsentwurfes
- Prüfung des Kaufvertrags
- Organisation des Notartermins inkl. persönlicher Begleitung
- Begleitung der Immobilienübergabe an den Käufer mit Erstellung eines Übergabeprotokolls
Wir schätzen Werte – sachverständig, präzise und realistisch
Der erste Schritt auf dem Weg zum erfolgreichen Verkauf einer Immobilie ist die marktgerechte Bewertung. Denn mit jedem Verkaufspreis spricht man eine gewisse Käuferschicht an, und das sollte von Anfang an die richtige sein. Eine zu niedrige Einschätzung führt zu finanziellen Einbußen, auch ein zu hoch angesetzter Preis schmälert die Verkaufschancen und letztlich auch den Erlös. Ein hoher Abschlag auf den zunächst angesetzten Verkaufspreis verunsichert Interessenten und lässt ihr Vertrauen in den Wert der Immobilie schwinden. Aus diesem Grund ermitteln wir, als zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung, für Sie den Marktwert Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung – zuverlässig, präzise und vor allem realistisch. Sie profitieren dabei davon, dass wir den regionalen Immobilienmarkt bis ins Detail kennen und als ausgebildete Sachverständige kompetent sind. Die Zahlen sprechen für sich: Die tatsächlichen Verkaufserlöse unserer Objekte weichen, wenn überhaupt, lediglich um etwa 1,5 Prozent vom ursprünglich ermittelten Wert ab.
Für Verkäufer die unser Immobilienbüro mit dem Verkauf ihrer Immobilie beauftragen, fertigen wir kostenfrei eine Marktwertexpertise im Wert von 695,- Euro an.
Wie sich ein zu hoch angesetzter Verkaufspreis auswirkt, können Sie einer empirischen Studie entnehmen.
Wir finden den passenden Käufer – individuell, diskret und zuverlässig
Die Vermarktung Ihrer Immobilie beginnt bei uns nicht erst mit der Veröffentlichung auf unserer Homepage oder auf den bekannten Internetportalen. Stattdessen überprüfen wir im ersten Schritt, ob in unserer umfangreichen Kundenkartei ein potenzieller Käufer zu finden ist. Häufig finden wir bereits auf diesem Weg den passenden Käufer. Das spart Zeit und sichert Ihnen ein Höchstmaß an Diskretion. Erst wenn wir auf diesem Weg nicht fündig werden, stellen wir Ihre Immobilie auf unserer Homepage sowie auf den Immobilienportalen ein – und sorgen selbstverständlich auch dort dafür, dass Ihre Immobilie bestens zur Geltung kommt.
Wir betreuen Sie sicher bis zum Abschluss – sorgfältig, transparent und vorausschauend
Nicht selten machen private Verkäufer die Erfahrung, dass ein Immobilienverkauf in der letzten Phase noch platzt. Sei es, weil sich der Käufer kurz vor Abschluss anders entscheidet, sei es, weil er die erforderliche Summe doch nicht aufbringen kann oder will. Wir bieten Ihnen die Sicherheit, dass Ihr Verkauf auch wirklich zum Abschluss kommt – so zeitnah und profitabel wie möglich. So führen und begleiten wir die Verhandlungen mit den Interessenten und prüfen frühzeitig die Bonität des potenziellen Käufers. Wir klären alle rechtlichen Fragen, die mit einem Verkauf verbunden sind, und stimmen den Kaufvertrag sowohl mit Ihnen als auch mit dem Käufer ab. Auf Wunsch sind wir auch beim Notartermin mit dabei – und begleiten Sie so bis zum krönenden Abschluss. Kurz: Wir sind erst zufrieden, wenn Sie auch zufrieden sind.
Sie möchten mehr über unsere Leistungen und über unsere Vermarktungskonzepte erfahren? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E‑Mail und vereinbaren Sie ein persönliches unverbindliches Gespräch. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!
Schauen Sie sich gerne auch unsere Informationen zum Energieausweis an.