Wei­te­re Infor­ma­tio­nen: Bau­schä­den

Soll­ten sich bei dem Besich­ti­gungs­ter­min zur Auf­nah­me der Objekt­da­ten zur Immo­bi­li­en­be­wer­tung grö­ße­re Schä­den am Objekt zei­gen, so kön­nen wir zur Inau­gen­schein­nah­me kurz­fris­tig einen Sach­ver­stän­di­gen für Bau­schä­den aus unse­rer Büro­ge­mein­schaft hin­zu­zie­hen. Somit kann auch hier schnell Klar­heit geschaf­fen wer­den, ohne die eigent­li­che Bewer­tung groß­ar­tig zu ver­zö­gern.

Das fach­über­grei­fen­de Immo­bi­li­en­bü­ro

Sie haben Pro­ble­me mit Ihrem Haus oder Woh­nung. z.B. es tre­ten Schim­mel­bil­dung oder Ris­se auf, die Sta­tik stimmt nicht, beim Bau wur­den wich­ti­ge Maß­nah­men /​ Aus­füh­run­gen aus­ge­las­sen, die Abdich­tung ist unzu­rei­chend, Roh­re wur­den falsch ver­legt, Ihre Nach­barn haben Ihr Grund­stück aus­ge­ho­ben und nun senkt sich Ihr Gebäu­de und, und, und …
Hier kommt ein „Sach­ver­stän­di­ger für Bau­schä­den /​ Bau­män­gel /​ Bau­sa­nie­rung“ zum Ein­satz.

Team IMM House

Unser Team

Mela­nie Ehren­fels
Tho­mas Wolf
Bernd Schu­bert

Tel.: 06257 50 46 746
E‑Mail: kontakt@imm-house.de

Was sind Bau­män­gel?

Von Bau­män­gel spricht man immer dann, wenn ein Gewerk nicht ent­spre­chend all­ge­mein aner­kann­ter Tech­ni­ken aus­ge­führt wur­de.
Z.B. Ihr Putz auf den Wän­den wur­de zwar ordent­lich auf­ge­tra­gen, aber um Geld zu spa­ren hat der Ver­put­zer das Armie­rungs­ge­we­be weg­ge­las­sen.

Was sind Bau­schä­den?

Von Bau­schä­den spricht man wenn ein Scha­dens­fall ein­tritt, der meist durch o.g. Bau­män­gel her­vor­ge­ru­fen wird. In die­sem o.g. Bei­spiel wäre der Bau­scha­den z.B. Ris­se im Putz.

Übli­cher Wei­se ist die­ser Sach­ver­stän­di­ge für Bau­schä­den in die­sem spe­zi­el­len Bereich aus­ge­bil­det und ent­we­der Archi­tekt, Inge­nieur oder manch­mal auch Hand­werks­meis­ter.

Die Gut­ach­ten die ein Sach­ver­stän­di­ger für Bau­schä­den /​ Bau­män­gel erstellt gehen sehr ins Detail und umfas­sen einer­seits pla­ne­ri­sche Leis­tun­gen im Inge­nieur­bau, ande­rer­seits aber auch klas­si­sche Gewer­ke und Ver­si­che­rungs­gut­ach­ten.

Zustän­dig in unse­rer Büro­ge­mein­schaft ist hier­für der Archi­tekt Herr Dipl.-Ing. Bernd Schu­bert (DEKRA zer­ti­fi­zier­ter Sach­ver­stän­di­ger für Bau­schä­den).

Herr Schu­bert errei­chen Sie wie folgt:

Tel.: 06257 – 50 46 745
E‑Mail: info@planB-alsbach.de

Bei der Pla­nungs­leis­tung umfasst dies u.a. Män­gel /​ Schä­den von:

  • Pla­ne­ri­scher Leis­tung
  • Ver­zugs­schä­den /​ Koor­di­na­ti­ons­schä­den
  • Undich­tig­kei­ten
  • Grund­was­ser
  • Schä­den durch Hoch­was­ser
  • usw.

Und natür­lich auch bei den nor­ma­len Gewer­ken für Baumängel/​Schäden, die ein Auf­trag­neh­mer ver­ur­sacht hat, aus den Berei­chen:

  • Erd­ar­bei­ten
  • Gar­ten-/Land­schafts­bau
  • Stein­metz­ar­bei­ten
  • Speng­ler­ar­bei­ten
  • Elek­tro­ar­bei­ten
  • Putz­ar­bei­ten
  • usw.

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