Weitere Informationen: Bauschäden
Sollten sich bei dem Besichtigungstermin zur Aufnahme der Objektdaten zur Immobilienbewertung größere Schäden am Objekt zeigen, so können wir zur Inaugenscheinnahme kurzfristig einen Sachverständigen für Bauschäden aus unserer Bürogemeinschaft hinzuziehen. Somit kann auch hier schnell Klarheit geschaffen werden, ohne die eigentliche Bewertung großartig zu verzögern.
Das fachübergreifende Immobilienbüro
Sie haben Probleme mit Ihrem Haus oder Wohnung. z.B. es treten Schimmelbildung oder Risse auf, die Statik stimmt nicht, beim Bau wurden wichtige Maßnahmen / Ausführungen ausgelassen, die Abdichtung ist unzureichend, Rohre wurden falsch verlegt, Ihre Nachbarn haben Ihr Grundstück ausgehoben und nun senkt sich Ihr Gebäude und, und, und …
Hier kommt ein „Sachverständiger für Bauschäden / Baumängel / Bausanierung“ zum Einsatz.

Unser Team
Melanie Ehrenfels
Thomas Wolf
Bernd Schubert
Was sind Baumängel?
Von Baumängel spricht man immer dann, wenn ein Gewerk nicht entsprechend allgemein anerkannter Techniken ausgeführt wurde.
Z.B. Ihr Putz auf den Wänden wurde zwar ordentlich aufgetragen, aber um Geld zu sparen hat der Verputzer das Armierungsgewebe weggelassen.
Was sind Bauschäden?
Von Bauschäden spricht man wenn ein Schadensfall eintritt, der meist durch o.g. Baumängel hervorgerufen wird. In diesem o.g. Beispiel wäre der Bauschaden z.B. Risse im Putz.
Üblicher Weise ist dieser Sachverständige für Bauschäden in diesem speziellen Bereich ausgebildet und entweder Architekt, Ingenieur oder manchmal auch Handwerksmeister.
Die Gutachten die ein Sachverständiger für Bauschäden / Baumängel erstellt gehen sehr ins Detail und umfassen einerseits planerische Leistungen im Ingenieurbau, andererseits aber auch klassische Gewerke und Versicherungsgutachten.
Zuständig in unserer Bürogemeinschaft ist hierfür der Architekt Herr Dipl.-Ing. Bernd Schubert (DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Bauschäden).
Herr Schubert erreichen Sie wie folgt:
Tel.: 06257 – 50 46 745
E‑Mail: info@planB-alsbach.de
Bei der Planungsleistung umfasst dies u.a. Mängel / Schäden von:
- Planerischer Leistung
- Verzugsschäden / Koordinationsschäden
- Undichtigkeiten
- Grundwasser
- Schäden durch Hochwasser
- usw.
Und natürlich auch bei den normalen Gewerken für Baumängel/Schäden, die ein Auftragnehmer verursacht hat, aus den Bereichen:
- Erdarbeiten
- Garten-/Landschaftsbau
- Steinmetzarbeiten
- Spenglerarbeiten
- Elektroarbeiten
- Putzarbeiten
- usw.