Bewertungsanlässe

Folgende Bewertungsanlässe sind möglich:
- Ankauf oder Verkauf einer Immobilie
- Reduzierung/Überprüfung der Erbschaftssteuer
- Kontrolle und Festsetzen der Privat- oder Gewerbemiete
- Renditeprognosen für Investoren
- Enteignung und Entschädigung
- Beleihung von Immobilien oder Grundstücken
- Versteigerungen
- Vermögensauseinandersetzungen
- Versicherungsabschluss oder ‑änderung
- Grundstückstausch
- Scheidungsauseinandersetzungen
…und viele Gründe mehr.
Wann ist ein Gutachten sinnvoll?
Immobilienbewertung vor dem Erwerb
Eine Immobilienbewertung hilft festzustellen, ob der angebotene Immobilienkaufpreis dem tatsächlichen ″Marktwert″ entspricht. Ein Verkehrswertgutachten bietet somit eine sachliche Grundlage für Preisverhandlungen und stellt sicher, dass letztendlich der ausgehandelte Kaufpreis angemessen ist.
Nicht nur der Wert des zu schätzenden Objektes wird transparent, sondern es werden auch mögliche zukünftige Reparaturkosten identifiziert sowie andere Maßnahmen, die sich beispielsweise Wert steigernd auf die Immobilie auswirken können.
Sie können sich somit nicht nur beim Erwerb der Immobilie viel Geld und Ärger ersparen, sondern auch mit Hilfe des Gutachtens Sanierungsmaßnahmen identifizieren, die in naher Zukunft notwendig werden könnten.
Darüber hinaus bietet es dem Käufer gute Argumente für Kauf- und Finanzierungsverhandlungen mit dem Verkäufer und Geldinstituten.
Immobilienbewertung beim Verkauf
Auch aus Sicht des Verkäufers ist eine Immobilienbewertung eine sinnvolle Investition.
Nur ein Sachverständiger kann den Marktwert des Objekts fundiert ermitteln, indem er alle wichtigen Eigenschaften der Immobilie berücksichtigt, wie zum Beispiel den Zustand der Bausubstanz, Instandhaltungsrückstau oder Eintragungen im Grundbuch, die den Wert beeinflussen. Laien können aus diesen Faktoren nicht die entsprechenden Rückschlüsse ziehen.
Eine Immobilienbewertung durch einen Sachverständigen kann somit nicht durch einen einfachen Vergleich mit anderen angebotenen Immobilien ersetzt werden, da nur ein Fachkundiger eventuelle Mängel oder besondere Stärken, welche den Wert beeinflussen, identifizieren kann.
Sollten sich bei dem Besichtigungstermin zur Aufnahme der Objektdaten zur Immobilienbewertung größere Schäden am Objekt zeigen, so können wir zur Inaugenscheinnahme kurzfristig einen Sachverständigen für Bauschäden aus unserer Bürogemeinschaft hinzuziehen. Somit kann auch hier schnell Klarheit geschaffen werden, ohne die eigentliche Bewertung großartig zu verzögern.
In der Verkaufsverhandlung stellt das Gutachten eine sachliche Grundlage dar, um auf Besonderheiten der Immobilie einzugehen und so eine Argumentationskette aufbauen zu können.
Immobilienbewertung bei Beleihung
Wenn Sie eine Ihrer Immobilien beleihen, z.B. eine Hypothek aufnehmen wollen, ist die Ermittlung Ihres Wertes durch einen Gutachter die Voraussetzung hierfür.
Um einen Kredit zu erhalten, müssen alle Finanzdaten, und damit auch der Wert der vorhandenen Immobilie, geschätzt werden.
Für die Beleihung wird ein Wert der Immobilie ermittelt, der zu jedem Zeitpunkt durch ihre Veräußerung erzielt werden kann.
Je geringer der Wert im Gutachten ausfällt, desto niedriger fällt somit die zu erzielende Kreditsumme aus.
Als Unternehmer können Sie gewerbliche oder private Immobilien als Sicherheit für Firmenkredite einsetzen. Für die Beleihung ist also ein Immobiliengutachten notwendig.
Immobilienbewertung bei Bilanzierung
Börsennotierte Unternehmen oder solche mit ausländischen Muttergesellschaften bilanzieren nach IAS (= International Accounting Standards) oder IFRS (=International Financial Reporting Standards).
IAS 16 § 31 schreibt beispielsweise vor, dass für die Bilanzierung der aktuelle Zeitwert von Grundstücken und Gebäuden anzugeben ist. Hierunter ist der Verkehrswert der betreffenden Immobilien zu verstehen.
Daher ist es für diese Unternehmen zwangsläufig nötig, die in Ihrer Bilanz vorhandenen Immobilien durch einen Gutachter bewerten zu lassen, da nur dieser den Verkehrswert eines Objektes ermitteln kann.
Immobilienbewertung bei Erbschaft
Ist eine Immobilie Bestandteil einer Erbschaft, veranschlagt das Finanzamt die zu zahlende Erbschaftssteuer auch anhand des Immobilienwertes. Die Ermittlung des Wertes wird vom Amt überwiegend anhand eines einfachen Standardverfahrens vorgenommen.
Sofern feststeht, dass der vom Amt festgesetzte Wert den eigentlichen Immobilienwert deutlich übersteigt und damit gleichzeitig die fällige Steuer höher als notwendig ausfällt, kann dieser angefochten werden. Nur ein Gutachten vom Immobiliensachverständigen ist in diesem Fall ein vom Finanzamt anerkanntes Dokument.