Kauf­be­glei­tung

Immobilienbewertung Thomas Wolf

Preis­ver­hand­lung beim Kauf einer Immo­bi­lie

Wenn Sie eine Immo­bi­lie kau­fen möch­ten …

Als Sach­ver­stän­di­ger für Immo­bi­li­en bie­te ich an, Ihre Inter­es­sen wahr­zu­neh­men und die Preis­ver­hand­lung mit dem Ver­käu­fer zu füh­ren.

Was sind hier die genau­en Nut­zen und Leis­tun­gen?

Als Kauf­in­ter­es­sent einer Immo­bi­lie besich­ti­gen Sie das Objekt und beur­tei­len erst ein­mal den Zustand nach Ihrer sub­jek­ti­ven Mei­nung. Hier­zu gehört nicht nur die Lage son­dern die ″Optik″ des Objek­tes. Ob die Woh­nung oder Haus gepflegt aus­sieht, frisch reno­viert, was alles dazu gehört wie Gara­ge, Ein­bau­kü­che, Kel­ler­raum usw. Bes­ten­falls haben Sie dann einen Exper­ten dabei, wenn Sie zu einem Kauf­ab­schluss ten­die­ren.

Denn was oft augen­schein­lich erst ein­mal ″hübsch und zum Wohl­füh­len″ aus­sieht, unter­malt mit net­ten Argu­men­ten des Ver­käu­fers bzw. Mak­lers, kann im Ver­bor­ge­nen noch eini­ge Über­ra­schun­gen berei­ten. Der Uner­fah­re­ne urteilt meist nur nach opti­schen Gesichts­punk­ten und der Lage, aller­dings kann ein Exper­te wie ein Archi­tekt und/​oder Sach­ver­stän­di­ger das ganz anders sehen.

Ein Exper­te erkennt, ob es z.B. Feuch­tig­keits­schä­den gibt, ob die Elek­tro­in­stal­la­ti­on noch sicher ist und dem aktu­el­len Stand ent­spricht, ob mit Sanie­rungs­kos­ten in den nächs­ten Jah­ren zu rech­nen ist, ob die gesam­te Haus­tech­nik auf einem akzep­ta­blen Stand ist.
Als Sach­ver­stän­di­ger neh­me ich die Immo­bi­lie genau­es­tens unter die Lupe und unter Ein­be­zie­hung ver­schie­de­ner Fak­to­ren wie Grund­buch­aus­zug, bebau­ungs­recht­li­che Aus­künf­te, Bau­las­ten­aus­kunft, Alt­las­ten­aus­kunft errech­ne ich den tat­säch­li­chen Wert der Immo­bi­lie.

Hier­mit habe ich in den meis­ten Fäl­len genü­gend Argu­men­ta­ti­ons­grund­la­gen, um mit erfah­re­nem Ver­hand­lungs­ge­schick den Preis zu Ihren Guns­ten zu min­dern. Mög­li­che Aspek­te die hier Ein­flie­ßen sind z.B. in den nächs­ten Jah­ren zu erwar­ten­de Repa­ra­tur oder Sanie­rungs­kos­ten, gemin­der­te Mög­lich­kei­ten einer äuße­ren Umge­stal­tung auf­grund des Bebau­ungs­plans, Wege- oder Nut­zungs­rech­te von Drit­ten (z.B. wenn Ver­sor­gungs­lei­tun­gen der Stadt­wer­ke durch das Grund­stück lau­fen) usw.

Hin­zu kommt, dass ein aner­kann­ter Sach­ver­stän­di­ger ein wesent­li­cher und nicht zu unter­schät­zen­der psy­cho­lo­gi­scher Fak­tor dar­stellt!

Das Hono­rar für die Kauf­preis­ver­hand­lung erfolgt auf einem Basis­ta­rif und einem Erfolgs-Hono­rar in Höhe von 10% der ein­ge­spar­ten Kauf­sum­me.

 

Als Bei­spiel: Die Vor­stel­lung des Ver­käu­fers eines Ein­fa­mi­li­en­hau­ses ist EUR 570.000,- Euro

Bei­spiel
Basis­ho­no­rar Kauf­preis­ver­hand­lung (beinhal­tet kur­ze Wert­ermitt­lung, Objekt­be­sich­ti­gung & Bera­tungs­ge­spräch) EUR 650,-
Kauf­preis-Vor­stel­lung des Ver­käu­fers EUR 570.000,-
Redu­zier­ter Kauf­preis nach mei­ner Tätig­keit EUR 550.000,-
Dif­fe­renz­be­trag EUR 20.000,-
Hono­rar Sach­ver­stän­di­ger (10% des Dif­fe­renz­be­tra­ges + Basis­ho­no­rar) EUR 2.650,-
Sie spa­ren bei die­ser Immo­bi­lie EUR 17.350,-

Sie spa­ren über 15.000 Euro beim Ankauf die­ser Immo­bi­lie und sind abso­lut sicher, die rich­ti­gen Ent­schei­dun­gen getrof­fen zu haben!

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