Gut­ach­ten oder Exper­ti­se — Drei Vari­an­ten zur Aus­wahl

1. Gerichts­fes­tes Wert­gut­ach­ten

Immobilien Bewertung - Gutachten

Ein regu­lä­res Wert­gut­ach­ten ver­ur­sacht einen nicht uner­heb­li­chen Auf­wand, z.B. durch die Beschaf­fung zahl­rei­cher Doku­men­te bei diver­sen Ämtern wie Grund­buch­amt, Lie­gen­schafts­ka­tas­ter, Gut­ach­ter­aus­schuss, Alt­las­ten­ka­tas­ter, Bau­las­ten­ver­zeich­nis, Bau­amt, Bau­auf­sicht, Flä­chen­nut­zungs­plan, Bebau­ungs­plan, Sanie­rungs­be­hör­de. Nach einer gründ­li­chen Objekt­be­sich­ti­gung und Bera­tung mit Ihnen, erfolgt anschlie­ßend die Aus­ar­bei­tung des Gut­ach­tens mit Berech­nun­gen, text­li­che Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen und Begrün­dung mit in der Regel ca. 60 Sei­ten Umfang. Der zeit­li­che Gesamt­auf­wand beträgt hier­für etwa zwei Arbeits­wo­chen. Dafür erhal­ten Sie ein Gut­ach­ten, wel­ches vali­de und recht­lich aner­kannt ist z.B. bei Gericht, Finanz­äm­tern und Behör­den. Das Hono­rar für so ein aus­führ­li­ches Gut­ach­ten wird in Anleh­nung an die Hono­rar­ord­nung für Archi­tek­ten und Inge­nieu­re (HOAI 2009) vor Auf­trags­er­tei­lung zum Fest­preis mit Ihnen ver­ein­bart.

2. Markt­wert­ex­per­ti­se zum Ermit­teln des Wer­tes

Gutachten Immobilienbewertung - Marktwertexpertise

Wenn Sie wis­sen möch­ten wel­chen Markt­wert Ihre Immo­bi­lie hat, dann ist die­se Vari­an­te nach dem gerichts­fes­ten Gut­ach­ten die rich­ti­ge für Sie. Mit der Markt­wert­ex­per­ti­se erhal­ten Sie eine Bewer­tung die z.B. auch bei Finanz­äm­tern, Behör­den und Ban­ken aner­kannt wird. Der Unter­schied zwi­schen Markt­wert­ex­per­ti­se und dem o.g. Wert­gut­ach­ten besteht haupt­säch­lich dar­in, dass in der Markt­wert­ex­per­ti­se auf die Makro- und Mikro­la­ge sowie auf die Bau­be­schrei­bung schrift­lich nicht tief­grei­fen­der ein­ge­gan­gen wird. Ansons­ten unter­schei­det sich die Markt­wert­ex­per­ti­se nicht wesent­lich vom Wert­gut­ach­ten.

Der Umfang einer schrift­li­chen Aus­ar­bei­tung für eine  Markt­wert­ex­per­ti­se beträgt ca. 45 Sei­ten.

Mit die­ser Vari­an­te haben Sie ein sehr aus­sa­ge­fä­hi­ges Doku­ment, wel­ches allen außer­ge­richt­li­chen Anfor­de­run­gen ent­spricht.

Eine Markt­wert­ex­per­ti­se erhal­ten Sie von mir zu einem Pau­schal­preis ab 895,-* Euro für Eigen­tums­woh­nun­gen und für Ein- Zwei­fa­mi­li­en­häu­ser. Bei Anfahrts­we­gen von mehr als 15 km (ein­fa­che Fahrt) wird die Fahr­zeit pau­schal mit Ihnen ver­ein­bart.

* Kos­ten nach Schwie­rig­keits­grad. Die Prei­se bezie­hen sich auf einen „ein­fa­chen“ Schwie­rig­keits­grad.

3. Der preis­wer­te Weg ist ein Kurz­gut­ach­ten (Wert­ex­per­ti­se) für Ihre Immo­bi­lie

Gutachten Immobilienbewertung

Wenn Sie nur wis­sen möch­ten wel­chen Wert Ihre Immo­bi­lie besitzt, wel­chen Markt­preis Sie der­zeit bei Ver­kauf erzie­len kön­nen oder gene­rell von einem Sach­ver­stän­di­gen etwas Schrift­li­ches benö­ti­gen, z.B. als Grund­la­ge für Ver­kaufs­ar­gu­men­ta­tio­nen gegen­über Inter­es­sen­ten, dann ist die­se Vari­an­te für Sie sicher­lich sehr inter­es­sant. Aller­dings besitzt die­se sog. ″Wert­ex­per­ti­se″ kei­ne recht­li­che Sub­stanz gegen­über Drit­ten. Die Wert­ex­per­ti­se, auch Kurz­gut­ach­ten genannt, wird auf ähn­li­cher Basis wie die „Markt­wert­ex­per­ti­se“ erstellt, wobei der Umfang der schrift­li­chen Aus­ar­bei­tung aller­dings nur 8 bis 15 Sei­ten umfasst und daher natür­lich nicht alle Aspek­te auf­ge­führt wer­den kön­nen. Wei­ter­hin müss­ten Sie mir – um die Kos­ten zu mini­mie­ren – alle behörd­li­chen Doku­men­te beschaf­fen die hier­für ggfls. not­wen­dig sind, vom Grund­buch­amt bis hin zum Bau­amt.

Ein Kurzgutachten/​Wertexpertise erhal­ten Sie von mir zu einem Pau­schal­preis ab 450,-* Euro für Eigen­tums­woh­nun­gen und für Ein­fa­mi­li­en­häu­ser. Bei Anfahrts­we­gen von mehr als 15 km (ein­fa­che Fahrt) wird die Fahr­zeit pau­schal mit Ihnen ver­ein­bart.

* Kos­ten nach Schwie­rig­keits­grad. Die Prei­se bezie­hen sich auf einen „ein­fa­chen“ Schwie­rig­keits­grad.

Der Ablauf der Leis­tun­gen zu einem Kurz­gut­ach­ten

Sie beauf­tra­gen mich, den Wert Ihrer Immo­bi­lie im Rah­men eines Kurz­gut­ach­tens (Wert­ex­per­ti­se) fest­zu­stel­len. Damit es für Sie kei­ne uner­war­te­ten Über­ra­schun­gen gibt, wird ein Pau­schal­ho­no­rar vor­her schrift­lich mit Ihnen ver­ein­bart.

Sie erhal­ten von mir eine Lis­te mit den Doku­men­ten, die Sie von den Behörden/​Eigentümer/​Makler beschafft wer­den müs­sen. Ein unbe­glau­big­ter Grund­buch­aus­zug z.B. kos­tet in der Regel etwa 15,- Euro pro Aus­zug.

Die Beschaf­fung aller Unter­la­gen wird eini­ge Tage dau­ern.

In der Zwi­schen­zeit wer­de ich mit Ihnen eine Objekt­be­sich­ti­gung vor­neh­men.

Eine Sich­tung der Bau­sub­stanz ist Grund­vor­aus­set­zung für die Erstel­lung eines Kurz­gut­ach­tens.

Im Anschluss, wenn alle von Ihnen besorg­ten und not­wen­di­gen Doku­men­te vor­lie­gen, erstel­le ich unter Ein­be­zug des Grund­stü­ckes, der Lage und wei­te­ren maß­geb­li­chen Fak­to­ren ein schrift­li­ches Kurz­gut­ach­ten mit ca. 8 — 15 Sei­ten Umfang.

Als Opti­on haben Sie auch die Mög­lich­keit, inner­halb von 3 Mona­ten nach Aus­stel­lung des Kurz­gut­ach­tens für das­sel­be Objekt eine offi­zi­el­le Markt­wert­ex­per­ti­se zu erhal­ten, wel­ches Sie z.B. als Rechts­grund­la­ge vor Behör­den oder als Finan­zie­rungs­grund­la­ge für ein Kre­dit­in­sti­tut ver­wen­den kön­nen. Über das Hono­rar für die Markt­wert­ex­per­ti­se wird eben­falls ein Pau­schal­ho­no­rar vor­her schrift­lich mit Ihnen ver­ein­bart. Die Kos­ten des vor­he­ri­gen Kurz­gut­ach­tens wer­den ver­rech­net.

Kurz­gut­ach­ten, Markt­wert­ex­per­ti­se oder Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten, mein per­sön­li­cher Tipp:
Wenn Sie nur wis­sen möch­ten was Ihre Immo­bi­lie Wert ist, z.B. wenn Sie einen Verkauf/​Kauf beab­sich­ti­gen oder Sie sind eine klei­ne Erben­ge­mein­schaft (Geschwis­ter) und sind sich im Grun­de einig und hät­ten nur ger­ne eine objek­ti­ve Wert­ein­schät­zung und eine schrift­li­che Begrün­dung dazu, ist das Kurz­gut­ach­ten in den meis­ten Fäl­len aus­rei­chend.

Wenn Sie aller­dings in einen Rechts­streit gehen, z.B. Unei­nig­keit einer Erben­ge­mein­schaft, Schei­dung, zu hohe Anset­zung des Finanz­am­tes des Immo­bi­li­en­wer­tes und der dar­aus gefor­der­ten Erb­schafts­steu­er ist das Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten die ein­zi­ge Opti­on.

Ger­ne gebe ich Ihnen für Ihren spe­zi­el­len Fall wei­te­re Aus­künf­te.

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