Gutachten oder Expertise — Drei Varianten zur Auswahl
1. Gerichtsfestes Wertgutachten
Ein reguläres Wertgutachten verursacht einen nicht unerheblichen Aufwand, z.B. durch die Beschaffung zahlreicher Dokumente bei diversen Ämtern wie Grundbuchamt, Liegenschaftskataster, Gutachterausschuss, Altlastenkataster, Baulastenverzeichnis, Bauamt, Bauaufsicht, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Sanierungsbehörde. Nach einer gründlichen Objektbesichtigung und Beratung mit Ihnen, erfolgt anschließend die Ausarbeitung des Gutachtens mit Berechnungen, textliche Hintergrundinformationen und Begründung mit in der Regel ca. 60 Seiten Umfang. Der zeitliche Gesamtaufwand beträgt hierfür etwa zwei Arbeitswochen. Dafür erhalten Sie ein Gutachten, welches valide und rechtlich anerkannt ist z.B. bei Gericht, Finanzämtern und Behörden. Das Honorar für so ein ausführliches Gutachten wird in Anlehnung an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2009) vor Auftragserteilung zum Festpreis mit Ihnen vereinbart.
2. Marktwertexpertise zum Ermitteln des Wertes
Wenn Sie wissen möchten welchen Marktwert Ihre Immobilie hat, dann ist diese Variante nach dem gerichtsfesten Gutachten die richtige für Sie. Mit der Marktwertexpertise erhalten Sie eine Bewertung die z.B. auch bei Finanzämtern, Behörden und Banken anerkannt wird. Der Unterschied zwischen Marktwertexpertise und dem o.g. Wertgutachten besteht hauptsächlich darin, dass in der Marktwertexpertise auf die Makro- und Mikrolage sowie auf die Baubeschreibung schriftlich nicht tiefgreifender eingegangen wird. Ansonsten unterscheidet sich die Marktwertexpertise nicht wesentlich vom Wertgutachten.
Der Umfang einer schriftlichen Ausarbeitung für eine Marktwertexpertise beträgt ca. 45 Seiten.
Mit dieser Variante haben Sie ein sehr aussagefähiges Dokument, welches allen außergerichtlichen Anforderungen entspricht.
Eine Marktwertexpertise erhalten Sie von mir zu einem Pauschalpreis ab 895,-* Euro für Eigentumswohnungen und für Ein- Zweifamilienhäuser. Bei Anfahrtswegen von mehr als 15 km (einfache Fahrt) wird die Fahrzeit pauschal mit Ihnen vereinbart.
* Kosten nach Schwierigkeitsgrad. Die Preise beziehen sich auf einen „einfachen“ Schwierigkeitsgrad.
3. Der preiswerte Weg ist ein Kurzgutachten (Wertexpertise) für Ihre Immobilie
Wenn Sie nur wissen möchten welchen Wert Ihre Immobilie besitzt, welchen Marktpreis Sie derzeit bei Verkauf erzielen können oder generell von einem Sachverständigen etwas Schriftliches benötigen, z.B. als Grundlage für Verkaufsargumentationen gegenüber Interessenten, dann ist diese Variante für Sie sicherlich sehr interessant. Allerdings besitzt diese sog. ″Wertexpertise″ keine rechtliche Substanz gegenüber Dritten. Die Wertexpertise, auch Kurzgutachten genannt, wird auf ähnlicher Basis wie die „Marktwertexpertise“ erstellt, wobei der Umfang der schriftlichen Ausarbeitung allerdings nur 8 bis 15 Seiten umfasst und daher natürlich nicht alle Aspekte aufgeführt werden können. Weiterhin müssten Sie mir – um die Kosten zu minimieren – alle behördlichen Dokumente beschaffen die hierfür ggfls. notwendig sind, vom Grundbuchamt bis hin zum Bauamt.
Ein Kurzgutachten/Wertexpertise erhalten Sie von mir zu einem Pauschalpreis ab 450,-* Euro für Eigentumswohnungen und für Einfamilienhäuser. Bei Anfahrtswegen von mehr als 15 km (einfache Fahrt) wird die Fahrzeit pauschal mit Ihnen vereinbart.
* Kosten nach Schwierigkeitsgrad. Die Preise beziehen sich auf einen „einfachen“ Schwierigkeitsgrad.
Der Ablauf der Leistungen zu einem Kurzgutachten
Sie beauftragen mich, den Wert Ihrer Immobilie im Rahmen eines Kurzgutachtens (Wertexpertise) festzustellen. Damit es für Sie keine unerwarteten Überraschungen gibt, wird ein Pauschalhonorar vorher schriftlich mit Ihnen vereinbart.
Sie erhalten von mir eine Liste mit den Dokumenten, die Sie von den Behörden/Eigentümer/Makler beschafft werden müssen. Ein unbeglaubigter Grundbuchauszug z.B. kostet in der Regel etwa 15,- Euro pro Auszug.
Die Beschaffung aller Unterlagen wird einige Tage dauern.
In der Zwischenzeit werde ich mit Ihnen eine Objektbesichtigung vornehmen.
Eine Sichtung der Bausubstanz ist Grundvoraussetzung für die Erstellung eines Kurzgutachtens.
Im Anschluss, wenn alle von Ihnen besorgten und notwendigen Dokumente vorliegen, erstelle ich unter Einbezug des Grundstückes, der Lage und weiteren maßgeblichen Faktoren ein schriftliches Kurzgutachten mit ca. 8 — 15 Seiten Umfang.
Als Option haben Sie auch die Möglichkeit, innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellung des Kurzgutachtens für dasselbe Objekt eine offizielle Marktwertexpertise zu erhalten, welches Sie z.B. als Rechtsgrundlage vor Behörden oder als Finanzierungsgrundlage für ein Kreditinstitut verwenden können. Über das Honorar für die Marktwertexpertise wird ebenfalls ein Pauschalhonorar vorher schriftlich mit Ihnen vereinbart. Die Kosten des vorherigen Kurzgutachtens werden verrechnet.
Kurzgutachten, Marktwertexpertise oder Verkehrswertgutachten, mein persönlicher Tipp:
Wenn Sie nur wissen möchten was Ihre Immobilie Wert ist, z.B. wenn Sie einen Verkauf/Kauf beabsichtigen oder Sie sind eine kleine Erbengemeinschaft (Geschwister) und sind sich im Grunde einig und hätten nur gerne eine objektive Werteinschätzung und eine schriftliche Begründung dazu, ist das Kurzgutachten in den meisten Fällen ausreichend.
Wenn Sie allerdings in einen Rechtsstreit gehen, z.B. Uneinigkeit einer Erbengemeinschaft, Scheidung, zu hohe Ansetzung des Finanzamtes des Immobilienwertes und der daraus geforderten Erbschaftssteuer ist das Verkehrswertgutachten die einzige Option.
Gerne gebe ich Ihnen für Ihren speziellen Fall weitere Auskünfte.